E-Rechnung · Kleinunternehmer
E-Rechnung für Kleinunternehmer. In 1–2 Tagen umgestellt.
Empfangen müssen Sie seit 2025 – versenden dürfen Sie weiter per PDF. Wir klären Ihre Pflicht-Lage nach § 19 UStG und richten Ihren Empfangs-Workflow in 1–2 Werktagen ein, mit Förderung ab 160 € Eigenanteil.
Inhalt
Aktualisiert Juni 2026 · ca. 7 Min. Lesezeit · von Martin Hofmann, Geschäftsführer z1Digital
Kurz & direkt
Sie möchten sich zunächst nur informieren? Der Ratgeber E-Rechnung für Kleinunternehmer erklärt Pflichten, Fälle und kostenfreie Tools im Detail. Diese Seite zeigt, wie wir die Umstellung als Service übernehmen.
Drei klare Regeln für Kleinunternehmer
Regel 1 – Empfangs-Pflicht: JA
Auch als Kleinunternehmer müssen Sie seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen können. Wenn ein Geschäftspartner Ihnen eine XRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung schickt, müssen Sie sie annehmen und korrekt verarbeiten. Praktisch heißt das:
- Eine E-Mail-Adresse zum Empfang (kann die normale Geschäfts-Adresse sein)
- Eine Möglichkeit, die strukturierten Daten zu lesen (kostenfrei: Quba-Viewer, ELSTER-Portal)
- GoBD-konforme Archivierung (10 Jahre unveränderbar)
Regel 2 – Versand-Pflicht: NEIN, dauerhaft befreit
Sie dürfen weiterhin PDF- oder Papier-Rechnungen versenden – auch nach 2027 und 2028. § 19 UStG befreit Sie ausdrücklich. Das gilt aber nur, solange Sie tatsächlich Kleinunternehmer sind. Überschreiten Sie die Umsatzgrenze und wechseln zur Regelbesteuerung, greift die normale E-Rechnungs-Versand-Pflicht (siehe Regel 3).
Regel 3 – Wechsel zur Regelbesteuerung
Ihre Umsatzgrenze als Kleinunternehmer ist (Stand 2026): 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr (Schätzung). Überschreiten Sie diese Grenze, wechseln Sie automatisch zur Regelbesteuerung – und damit greifen die normalen E-Rechnungs-Stichtage:
- 01.01.2027 – Versand-Pflicht für Vorjahres-Umsatz über 800.000 €
- 01.01.2028 – Versand-Pflicht für alle übrigen
Praktisch: Im Übergangsjahr Ihrer Statusänderung sollten Sie den Versand-Workflow vorbereitend aufsetzen.
Definition
Kleinunternehmer § 19 UStG
Pflicht-Übersicht – die Tabelle für Ihre Wand
| Situation | Empfang | Versand |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Pflicht seit 01.01.2025 | dauerhaft befreit |
| Wechsel zu Regelbesteuerung (Umsatz > 22.000 €) | Pflicht seit 2025 | nach 2027/2028 wie alle |
| Rechnungen unter 250 € (Kleinbetrag) | Empfang Pflicht | Versand bleibt freiwillig |
| Rechnungen an Privatpersonen (B2C) | nicht relevant | Versand bleibt freiwillig |
Sollten Sie als Kleinunternehmer freiwillig umstellen?
Drei Argumente sprechen dafür – und eines dagegen.
Dafür: Bessere B2B-Beziehungen
Viele Mittelständler stellen bis 2027/2028 ihren kompletten Eingangs-Workflow auf E-Rechnungs-Verarbeitung um. Wer dann noch PDFs oder Papier schickt, verursacht beim Kunden Mehraufwand – manche Großkunden lehnen Papier-Rechnungen bereits jetzt ab.
Dafür: Schnellere Zahlungseingänge
Strukturierte E-Rechnungen werden in modernen Buchhaltungs-Systemen automatisch verbucht und zur Zahlung freigegeben. PDFs landen erst beim Sachbearbeiter, der sie manuell einbucht. Differenz: oft 5–10 Werktage in der Zahlungs-Bearbeitung.
Dafür: Vorbereitung auf möglichen Wechsel zur Regelbesteuerung
Wer bereits den E-Rechnungs-Workflow nutzt, hat beim Statuswechsel nichts mehr aufzubauen. Das spart später 2–4 Wochen Setup-Zeit.
Dagegen: Etwas mehr Komplexität
Die Umstellung erfordert eine E-Rechnungs-fähige Software (sevdesk, Lexoffice, kostenfreie Generatoren). Wer mit Word- oder Excel-Vorlagen arbeitet, muss umstellen. Aufwand: 4–8 Stunden initial.
Unsere Empfehlung: Wenn Sie regelmäßig B2B-Rechnungen versenden, lohnt die freiwillige Umstellung. Wenn Sie nur gelegentlich an Privatpersonen oder Kleinbeträge stellen, kann die Umstellung warten.
Empfangs-Workflow für Kleinunternehmer – schnell und einfach
Drei Schritte, etwa 1–2 Werktage:
- 1 Schritt 1
Dedizierte E-Mail-Adresse einrichten
Empfehlung: rechnungen@firma.de als spezielle E-Rechnungs-Eingangs-Adresse. Auf Visitenkarten und Auftragsbestätigungen aufnehmen, damit Lieferanten sie direkt nutzen.
- 2 Schritt 2
Anzeige-Software installieren
Kostenfrei mit Quba-Viewer (Bund) oder über das ELSTER-Portal. Damit lesen und validieren Sie eingehende XRechnung-XMLs.
- 3 Schritt 3
GoBD-konforme Archivierung sicherstellen
Mindestens eine strukturierte Ablage in einem Cloud-Storage mit Datums-/Kunden-Ordnung. Besser: eine schlanke Buchhaltungs-Software wie sevdesk oder Papierkram (Basic-Tarif kostenfrei) – sie nimmt Rechnungen an, archiviert GoBD-konform und stellt sie dem Steuerberater bereit.
Förderung – auch für Kleinunternehmer
Auch als Kleinunternehmer können Sie Förderprogramme nutzen, soweit Sie als KMU gelten (in der Regel ja):
- BAFA-Unternehmensberatung – wir kalkulieren typisch 2 Beratungs-Tage à 800 € = 1.600 € Beratung; mit 80 % Thüringen-Förderung Eigenanteil 320 €.
- Thüringer Beratungsrichtlinie – ab 6 Beratungs-Tagen, dafür höhere Pauschalen.
Weiterführend
Kostenloses Tool
Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Sie gelten – ohne Anmeldung.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 · abgerufen 06/2026
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 06/2026
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 06/2026
- EU-Norm EN 16931 – semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung
- Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) – gesetzliche Grundlage der E-Rechnungs-Pflicht
FAQ
E-Rechnung Kleinunternehmer: häufige Fragen
Ich bin solo-selbstständig und stelle nur 20–30 Rechnungen pro Jahr. Muss ich wirklich etwas tun?
Was ist, wenn ein Auftraggeber eine E-Rechnung von mir verlangt, obwohl ich Kleinunternehmer bin?
Wie lange gilt die Kleinunternehmer-Befreiung noch?
Brauche ich eine Buchhaltungs-Software wie sevdesk?
Was kostet es, wenn ich z1Digital für die Umstellung beauftrage?
Muss der Kleinunternehmer-Hinweis auf der E-Rechnung stehen?
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