KI · EU AI Act
EU AI Act. Was die KI-Verordnung für KMU, Verbände und Kommunen bedeutet.
Art. 4 KI-Kompetenzpflicht gilt seit dem 02.02.2025 – ohne Übergangsfrist. Wir übersetzen die Verordnung in eine konkrete Checkliste und setzen die Schulung in 2–4 Wochen um.
Inhalt
Aktualisiert Mai 2026 · ca. 12 Min. Lesezeit · von Martin Hofmann, Geschäftsführer z1Digital
Kurz & direkt
Definition
EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689)
Stichtags-Übersicht – was wann gilt
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 01.08.2024 | Verordnung in Kraft getreten – die Übergangsfristen für die einzelnen Pflichten beginnen zu laufen. |
| 02.02.2025 | Art. 4 KI-Kompetenzpflicht – alle Mitarbeitenden, die KI nutzen, müssen geschult sein. Bereits in Kraft. |
| 02.02.2025 | Verbote für bestimmte KI-Anwendungen (Social Scoring, biometrische Echtzeit-Identifikation in öffentlichen Räumen, manipulative Systeme). Bereits in Kraft. |
| 02.08.2025 | Regeln für GPAI (General-Purpose AI) – Anbieter generischer KI-Modelle (z. B. OpenAI, Anthropic) bekommen Transparenz- und Dokumentationspflichten. |
| 02.08.2026 | Hochrisiko-KI-Systeme müssen vollständig konform sein – z. B. in Personalauswahl, Kreditbewertung, Bildung. |
| 02.08.2027 | Letzte Übergangsfrist endet – vollständige Anwendbarkeit aller Bestimmungen. |
Für die meisten KMU, Verbände und Kommunen ist die wichtigste Pflicht jetzt: Art. 4 – KI-Kompetenz. Diese gilt seit dem 02.02.2025 ohne Übergangsfrist.
Art. 4 – die KI-Kompetenzpflicht im Detail
Wortlaut der Verordnung (sinngemäß): Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften ein ausreichendes Niveau an KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden und anderer Personen sicherzustellen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung der KI-Systeme befasst sind.
Was das praktisch heißt:
- Wer ist „Betreiber"? Jedes Unternehmen, das KI im operativen Betrieb nutzt – auch wenn die KI von einem externen Anbieter (OpenAI, Microsoft, Google) bereitgestellt wird.
- Wer ist „Mitarbeitender"? Jede Person, die KI im Auftrag des Unternehmens nutzt – egal ob ChatGPT für E-Mails, Copilot für Textgenerierung oder DeepSeek für Recherche.
- Was ist „ausreichende KI-Kompetenz"? Verständnis der Funktionsweise, der Grenzen, der Risiken und der rechtlichen Rahmenbedingungen – angemessen zum Einsatzkontext.
- Wie weisen Sie das nach? Mit dokumentierten Schulungen, Teilnahmebescheinigungen und Verfahrens-Dokumentation.
Die Verordnung schreibt keine konkrete Schulungsdauer vor. Die Praxis hat sich auf 2–4 Stunden Präsenz-Schulung als angemessenes Minimum eingependelt – entsprechend den Handlungsleitlinien des Beratungszentrums für Künstliche Intelligenz (BeKI) am Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung.
z1Digital arbeitet exakt nach diesen Leitlinien. Mehr unter KI-Grundschulung für Unternehmen – 240 €/TN und für Verbände – 195 €/TN.
Wer von der Verordnung betroffen ist – die KMU-Perspektive
Drei Fallgruppen, die im Mittelstand fast immer greifen:
Fall 1 – Mitarbeitende nutzen ChatGPT, Copilot oder Ähnliches
Wenn auch nur ein Mitarbeiter eines Ihrer Tools (Microsoft 365 mit Copilot, ChatGPT-Pro, Google Workspace mit Gemini) einsetzt – und das tut in der Praxis fast jeder – sind Sie Betreiber im Sinne der Verordnung. Die Schulungspflicht greift.
Fall 2 – Sie nutzen branchenspezifische KI-Tools
- KI-gestützte Bewerber-Filterung in HR-Software
- KI-Texterstellung im Marketing-Tool
- KI-Übersetzung in Customer-Support-Software
- KI-Buchhaltungs-Vorschläge in DATEV oder sevdesk
Wenn das Tool KI-Funktionen anbietet, sind die nutzenden Mitarbeiter schulungspflichtig.
Fall 3 – Sie planen eine eigene KI-Anwendung
Beispiel: Sie führen CompanyGPT ein oder bauen einen KI-Chatbot für Ihre Website. Dann sind Sie sowohl Betreiber als auch (eingeschränkt) Anbieter – mit erweiterten Pflichten.
Die fünf Risikoklassen – und wo Ihre KI-Anwendung landet
Die Verordnung unterscheidet vier Risikoklassen plus Sonderregeln für generelle KI:
1. Verbotene KI (Art. 5) – gilt seit 02.02.2025
Bestimmte KI-Anwendungen sind komplett verboten. Für KMU praktisch irrelevant – die meisten betreffen Behörden oder Massendaten-Verarbeitung:
- Social Scoring (China-Modell)
- biometrische Echtzeit-Identifikation in öffentlichen Räumen (mit engen Ausnahmen)
- Emotion-Recognition am Arbeitsplatz und im Bildungsbereich (außer medizinisch oder sicherheits-bedingt)
- manipulative Systeme, die schutzbedürftige Gruppen ausnutzen
2. Hochrisiko-KI – Konformität ab 02.08.2026
Hochrisiko-Anwendungen brauchen ab 02.08.2026 eine vollständige Konformitäts-Bewertung. Für KMU relevant:
- HR-Auswahlsysteme (Bewerber-Filterung, automatische CV-Bewertung)
- Kreditscoring und Versicherungs-Risiko-Bewertung
- Bildungs-Bewertungssysteme (in Schulen und Bildungsträgern)
- kritische Infrastruktur (Wasser, Strom, Verkehr)
Wer solche Anwendungen einsetzt, braucht Risiko-Management, Qualitätssicherung, technische Dokumentation, Transparenz und Aufsicht durch Menschen.
3. Begrenztes Risiko mit Transparenz-Pflichten
Hier fallen die meisten KMU-Anwendungen rein:
- Chatbots – Nutzer muss erkennen können, dass er mit KI interagiert
- KI-generierte Bilder/Videos/Audio (Deepfakes) – müssen als KI-Erzeugnis gekennzeichnet sein
- Emotion-Recognition oder biometrische Kategorisierung außerhalb verbotener Kontexte – Information der Betroffenen
4. Minimales Risiko – die meisten Anwendungen
KI-Spam-Filter, KI-Suchfunktionen, KI-Vorschläge in normaler Bürosoftware – minimales Risiko, keine besonderen Pflichten (außer Art. 4 Schulungspflicht).
5. GPAI – General-Purpose AI
Anbieter generischer KI-Modelle (OpenAI mit GPT-4, Anthropic mit Claude, Google mit Gemini) bekommen ab 02.08.2025 erweiterte Pflichten – Transparenz über Trainingsdaten, Energieverbrauch, systemische Risiken. Als KMU-Betreiber sind Sie nicht direkt betroffen, können aber von Ihren Anbietern Auskunft verlangen.
Bußgelder – was bei Verstoß droht
Die Bußgeld-Höhe hängt vom Verstoß ab – der höhere von Festbetrag oder Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes greift:
| Verstoß | Bußgeld bis zu |
|---|---|
| verbotene KI-Anwendung | 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes |
| Verstoß gegen Anbieter-Pflichten (Hochrisiko-KI) | 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes |
| Verstoß gegen Schulungspflicht (Art. 4) | 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes |
| falsche/unvollständige Auskunft an Behörden | 7,5 Mio. € oder 1 % des Jahresumsatzes |
Bei KMU sind die Bußgelder niedriger gedeckelt – Faustregel: das Geringere von Festbetrag und 1–3 % vom KMU-Jahresumsatz.
Aber: Auch wenn die nominalen Höchstwerte selten erreicht werden, ist der Reputations-Schaden bei einem Bußgeld-Verfahren erheblich. Ein KMU mit einem aktiven Verfahren wegen KI-Verstößen verliert Kunden-Vertrauen, Versicherungs-Konditionen und Recruiting-Attraktivität.
Was z1Digital für die EU-AI-Act-Umsetzung anbietet
Drei zusammenhängende Bausteine – vom Compliance-Check über die Art.-4-Grundschulung bis zur jährlichen Auffrischung:
- 1 1–2 Tage Beratung
EU-AI-Act-Compliance-Check
Wir prüfen mit Ihnen: Welche KI-Anwendungen nutzen Sie heute? Welche Risikoklasse trifft zu? Wer in Ihrer Organisation ist schulungspflichtig? Welche Dokumentation müssen Sie führen? Kosten: 1.800–2.400 € netto. Mit BAFA-Förderung in Thüringen: Eigenanteil ab 360 € netto.
- 2
KI-Grundschulung für Mitarbeitende
Die Art.-4-konforme Schulung: 2–4 Stunden Präsenz vor Ort, max. 15 Teilnehmende pro Durchgang, konzipiert nach BeKI-Handlungsleitlinien, mit personalisierter, auditfester Teilnahmebescheinigung. Kosten: 240 €/TN für Unternehmen, 195 €/TN für Verbände. Mit ESF Plus typisch 30–50 % förderbar.
- 3
Folge-Schulungen und Auffrischung
Anwender-Schulungen für spezifische Tools (Microsoft Copilot, CompanyGPT), modulare Vertiefung für neue Mitarbeitende oder Abteilungen sowie eine jährliche Auffrischung über eLearning mit Zertifikat – gemeinsam mit Join entwickelt.
Mehr zu den Schulungs-Formaten: KI-Grundschulung für Unternehmen · für Verbände · Anwender-Schulung · jährliche Auffrischung.
Kostenloses Tool
Beantworten Sie drei Fragen und sehen Sie sofort, welche Pflichten der EU AI Act Ihrem Unternehmen auferlegt — zum EU-AI-Act-Check.
- 02.02.2025
- Art. 4 Schulungspflicht in Kraft
- bis 35 Mio. €
- Bußgeld oder 7 % vom Jahresumsatz
- 240 € / 195 €
- pro TN – Unternehmen / Verbände
- 2–4 Wochen
- vom Erstgespräch bis Bescheinigung
Quelle: EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) · z1Digital, 2026
FAQ
EU AI Act: häufige Fragen
Gilt der EU AI Act auch für Kleinunternehmen mit 1–5 Mitarbeitenden?
Müssen wir ChatGPT verbieten, um konform zu sein?
Was kostet eine Schulung pro Mitarbeitenden?
Wir nutzen Microsoft Copilot – das hat doch eine integrierte Schulung, oder?
Wie weise ich die Schulungspflicht-Erfüllung nach?
Wie schnell können wir konform sein?
Welche Förderung gibt es für die Schulung?
Was, wenn wir den Stichtag verpasst haben?
Gilt die Verordnung auch für Kommunen und Stadtwerke?
Können wir die Schulung intern selbst machen?
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