E-Rechnung · Vereine & Verbände
E-Rechnung für Vereine. Was gilt – und was nicht.
Empfangen müssen Vereine seit 2025. Versenden nur, wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb dahintersteht. Wir klären Ihre Situation und setzen den passenden Workflow auf.
Inhalt
Aktualisiert Juni 2026 · ca. 8 Min. Lesezeit · von Martin Hofmann, Geschäftsführer z1Digital
Kurz & direkt
Wer im Vereins-Kontext was tun muss – die Klarheits-Tabelle
| Vereins-Situation | Empfang | Versand |
|---|---|---|
| Verein ohne wirtschaftliche Tätigkeit (nur Mitgliedsbeiträge, ideeller Bereich) | Pflicht seit 01.01.2025, wenn Eingangsrechnungen kommen | nicht relevant – keine Rechnungs-Stellung |
| Verein mit Zweckbetrieb (z.B. Bildungs-Angebote nach § 65 AO) | Pflicht seit 2025 | Versand-Pflicht nur, wenn Empfänger ein Unternehmen ist und der Umsatz das verlangt |
| Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb (steuerpflichtiger Bereich) | Pflicht seit 2025 | wie reguläres Unternehmen: ab 2027 bei > 800.000 € Umsatz, ab 2028 für alle |
| Verein-Kleinunternehmer nach § 19 UStG | Empfang Pflicht | dauerhaft befreit |
Details zur Kleinunternehmer-Regelung: E-Rechnung für Kleinunternehmer.
Definition
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
Drei typische Vereins-Szenarien
Szenario 1 – Reiner Mitgliedsbeitrags-Verein (z.B. Amateur-Sportverein)
Ein Sportverein, dessen einzige Einnahmen Mitgliedsbeiträge sind und der keine wirtschaftliche Tätigkeit hat:
- Versand-Pflicht: NEIN – es werden keine relevanten Rechnungen gestellt.
- Empfangs-Pflicht: JA – wenn der Verein Eingangsrechnungen von Lieferanten bekommt (z.B. Trainingsmaterial, Hallenmiete), muss er sie E-Rechnungs-konform empfangen können.
z1-Empfehlung: Schlanker Empfangs-Workflow mit kostenfreien Tools (Quba-Viewer + Cloud-Archiv). Setup in 1 Werktag.
Szenario 2 – Verein mit Zweckbetrieb (z.B. Bildungswerk mit Seminaren)
Ein gemeinnützig anerkanntes Bildungswerk (§ 52 AO), das Seminare für Unternehmen veranstaltet:
- Empfangs-Pflicht: JA – seit 2025.
- Versand-Pflicht: JA, wenn Empfänger Unternehmen sind – schrittweise nach den Stichtagen 2027/2028.
- Spezial-Hinweis: Reine Seminar-Gebühren von Privatpersonen fallen nicht unter die Pflicht (B2C-Ausnahme).
z1-Empfehlung: Vollwertiges E-Rechnungs-Setup mit Buchhaltungs-Software (sevdesk, Lexoffice oder DATEV – je nach Größe). Beratungs-Setup 6 Werktage, mit ESF-Plus-Förderung Eigenanteil oft unter 1.500 €.
Szenario 3 – Verband mit Geschäftsstelle und kommerzieller Tätigkeit
Ein Berufsverband oder eine Gewerkschaft mit Geschäftsstelle, Beratungs-Angeboten an Mitgliedsfirmen und Veranstaltungs-Vermarktung:
- Empfangs-Pflicht: JA.
- Versand-Pflicht: JA – schrittweise nach den normalen Stichtagen.
Beispiele aus z1-Mandanten-Erfahrung: das Bildungswerk ver.di Thüringen (Zweckbetrieb mit Bildungs-Angeboten für Unternehmen) und der Landessportbund Thüringen (ideelle Tätigkeit plus wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb mit Sponsoren-Rechnungen). In beiden Fällen läuft die E-Rechnungs-Empfangs-Lösung bereits, und die Versand-Vorbereitung ist abgeschlossen.
Was definitiv nicht unter die E-Rechnungs-Pflicht fällt
- Rechnungen an Privatpersonen (Mitglieder) – B2C, immer ausgenommen
- Rechnungen unter 250 € (Kleinbetrags-Rechnungen) – Papier/PDF auch nach 2027/2028 zulässig
- Spendenquittungen – keine Rechnungen im UStG-Sinn
- Mitgliedsbeiträge – keine Leistung gegen Entgelt
- Mahnungen, Buchungsbestätigungen – keine Rechnungen
Wie der Empfangs-Workflow für einen Verein konkret aussieht
Drei Schritte, etwa 1–2 Werktage:
- 1 Schritt 1
Dedizierte E-Mail-Adresse einrichten
Empfehlung: rechnungen@verein.de. Auf der Vereinswebsite und in allen Bestell-Vorgängen als Rechnungs-Empfangs-Adresse angeben.
- 2 Schritt 2
Anzeige-Software einrichten
Kostenfrei mit Quba-Viewer (Bund) oder ELSTER-Portal. Für Vereine mit höherem Volumen: schlanke Buchhaltungs-Software wie sevdesk (ab 7,90 €/Monat) oder Vereinsplaner.
- 3 Schritt 3
GoBD-konforme Archivierung sicherstellen
Mindestens revisionssichere Cloud-Ablage. Bei Vereinen mit Steuerberater-Anbindung: Integration in dessen DATEV-System.
Versand-Workflow – falls Ihr Verein wirtschaftlich tätig ist
Wenn der Verein einen Zweckbetrieb oder wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb hat:
- Bis 2027: Papier-Rechnungen weiterhin erlaubt (Übergangsfrist für kleinere Umsätze).
- Ab 01.01.2027: Versand-Pflicht bei Vorjahres-Umsatz über 800.000 €.
- Ab 01.01.2028: Versand-Pflicht für alle übrigen wirtschaftlich tätigen Vereine.
Die meisten Vereine fallen unter die spätere Frist (2028). Wir empfehlen trotzdem, den Workflow früh aufzusetzen – Mitglieds-Unternehmen verlangen zunehmend schon jetzt E-Rechnungen.
Förderung – speziell für Vereine attraktiv
Vereine als gemeinnützige Organisationen profitieren von höheren ESF-Plus-Förderquoten:
- ESF Plus für Schulungen + Beratung – typisch 50–70 % Förderquote (höher als bei normalen Unternehmen).
- Thüringer Beratungsrichtlinie – auch für Vereine mit Sitz in Thüringen anwendbar.
- KI-Schulung Verbände – 195 €/TN statt 240 € bei Unternehmen.
- 1–2 Tage
- Setup für reinen Empfangs-Workflow
- 1.100 €
- Eigenanteil E-Rechnungs-Setup (10 MA, ESF Plus 50 %)
- 195 €/TN
- KI-Grundschulung für Verbände
- 50–70 %
- typische ESF-Plus-Förderquote für Vereine
Quelle: Rechenbeispiel Thüringer Verband (10 MA), 2026
Rechenbeispiel (Verband mit 10 MA, E-Rechnungs-Umstellung + KI-Grundschulung): E-Rechnungs-Setup 2.200 € minus ESF Plus 50 % (1.100 €) ergibt einen Eigenanteil von 1.100 €. KI-Grundschulung 10 TN × 195 € = 1.950 € minus ESF Plus 50 % (975 €) ergibt einen Eigenanteil von 975 €.
Weiterführend
Kostenloses Tool
Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Ihren Verein gelten – ohne Anmeldung.
Quellen
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024 – Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025 · abgerufen 06/2026
- § 14 UStG – Ausstellung von Rechnungen (gesetze-im-internet.de) · abgerufen 06/2026
- EU-Norm EN 16931 – semantisches Datenmodell der elektronischen Rechnung
- Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) – gesetzliche Grundlage der E-Rechnungs-Pflicht
FAQ
E-Rechnung Vereine: häufige Fragen
Wir sind ein gemeinnütziger Verein mit nur Mitgliedsbeiträgen. Müssen wir wirklich etwas tun?
Wann genau ist mein Verein „wirtschaftlich tätig"?
Wir haben einen Zweckbetrieb. Bekommen wir trotzdem alle Förderungen?
Welche Software empfehlen Sie speziell für Vereine?
Was, wenn unser Steuerberater noch keine E-Rechnung kann?
Können Vereine die KI-Schulung mit der E-Rechnung kombinieren?
Wie schnell können wir starten?
Loslegen
Klären wir die Pflicht-Lage für Ihren Verein.
Im kostenlosen 30-Minuten-Erstgespräch ordnen wir Ihren Verein ein, setzen den passenden Empfangs- oder Versand-Workflow auf und kalkulieren die ESF-Plus-Förderung.