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Ratgeber · E-Rechnung
Was ist eine E-Rechnung? – verständlich erklärt
Lesezeit ca. 8 Min. · Aktualisiert Juni 2026 · von Martin Hofmann
Kurz erklärt
Drei Verwirrungs-Punkte vorab
Verwirrung 1 — „Ich schicke doch schon Rechnungen per E-Mail als PDF, das ist eine E-Rechnung."
Nein. Ein per E-Mail verschicktes PDF ist eine digitale Rechnung, aber keine E-Rechnung im juristischen Sinne. Eine E-Rechnung muss maschinell verarbeitbare strukturierte Daten enthalten – typisch XML nach der EU-Norm EN 16931.
Ein PDF ist für Menschen lesbar, aber nicht für Maschinen strukturiert. Eine E-Rechnung ist umgekehrt: für Maschinen strukturiert, mit optionalem für-Menschen-lesbarem Anhang.
Verwirrung 2 — „E-Rechnung ist dasselbe wie XRechnung."
Nicht ganz. XRechnung ist ein E-Rechnungs-Format. Es gibt mehrere:
- XRechnung — reines XML, Standard im öffentlichen Sektor (B2G), seit 2020 Pflicht für Behörden-Rechnungen
- ZUGFeRD — Hybrid-Format: PDF mit eingebetteter XML-Datei
- Peppol BIS Billing 3.0 — internationaler europäischer Standard (basiert auf EN 16931)
Alle drei erfüllen die EU-Norm und sind in Deutschland als E-Rechnung anerkannt.
Verwirrung 3 — „E-Rechnung ist nur für Behörden-Aufträge relevant."
Falsch. Diese Aussage galt bis Ende 2024. Seit dem 01.01.2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch im B2B-Bereich. Die Versand-Pflicht wird gestaffelt eingeführt (siehe unten).
Die juristische Definition
Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz, geändert durch das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024):
„Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 und den dort genannten Bedingungen entsprechen."
Drei juristische Kern-Anforderungen:
- Strukturiertes elektronisches Format → XML, nicht PDF
- EU-Norm EN 16931 → standardisierter Inhalts-Aufbau
- Elektronische Verarbeitung möglich → Software kann die Daten direkt einlesen
Definition
E-Rechnung
Wie sieht eine E-Rechnung aus?
Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Ein Auszug sieht etwa so aus:
<ubl:Invoice xmlns:ubl="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:Invoice-2">
<cbc:CustomizationID>urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xoev-de:kosit:standard:xrechnung_2.3</cbc:CustomizationID>
<cbc:ID>RE-2026-00123</cbc:ID>
<cbc:IssueDate>2026-05-13</cbc:IssueDate>
<cbc:DueDate>2026-06-12</cbc:DueDate>
<cbc:InvoiceTypeCode>380</cbc:InvoiceTypeCode>
<cac:AccountingSupplierParty>
<cac:Party>
<cac:PartyName>
<cbc:Name>Beispiel GmbH</cbc:Name>
</cac:PartyName>
</cac:Party>
</cac:AccountingSupplierParty>
<cac:InvoiceLine>
<cbc:ID>1</cbc:ID>
<cbc:InvoicedQuantity unitCode="HUR">10</cbc:InvoicedQuantity>
<cbc:LineExtensionAmount currencyID="EUR">1250.00</cbc:LineExtensionAmount>
<cac:Item>
<cbc:Name>Beratungs-Leistung</cbc:Name>
</cac:Item>
</cac:InvoiceLine>
</ubl:Invoice> Für Menschen schwer lesbar – für Buchhaltungs-Software direkt nutzbar. Das ist der Sinn.
Bei ZUGFeRD sieht das anders aus. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Sie sehen ein normales PDF – Ihre Buchhaltungs-Software liest die XML im Hintergrund. Vorteil: optisch für Menschen lesbar, technisch für Maschinen verarbeitbar.
Die drei zentralen E-Rechnungs-Formate
| Format | Aufbau | Hauptanwendung | Pflicht für |
|---|---|---|---|
| XRechnung | reines XML | B2G (Behörden), DACH-Region | Behörden-Rechnungen über 1.000 € seit 27.11.2020 |
| ZUGFeRD | PDF + eingebettete XML | B2B in Deutschland, Übergangs-Format | aktuell von vielen B2B-Unternehmen genutzt |
| Peppol BIS 3.0 | XML im Peppol-Netzwerk | EU-grenzüberschreitend | EU-weite Anwendung wachsend |
Mehr Details: XRechnung vs ZUGFeRD vs Peppol — Vergleich.
Die Pflicht-Stichtage in Deutschland
Die E-Rechnungs-Pflicht kommt gestaffelt. Diese Stichtage sollten Sie kennen:
- 27.11.2020
Lieferanten an Bundesbehörden
E-Rechnungs-Pflicht für Behörden-Aufträge über 1.000 € – Format XRechnung.
- 01.01.2025
Alle B2B-Unternehmen
Empfangs-Pflicht für E-Rechnungen – jedes Unternehmen muss empfangen können.
- 01.01.2027
Umsatz > 800.000 € (Vorjahr)
Versand-Pflicht für alle B2B-Rechnungen.
- 01.01.2028
Alle übrigen Unternehmen
Versand-Pflicht – auch für Kleinunternehmer im B2B-Geschäft.
Zwischen 01.01.2025 und 31.12.2026 gilt eine Übergangs-Phase: Der Versand von Papier-/PDF-Rechnungen bleibt erlaubt, aber nur mit Zustimmung des Empfängers. Details: E-Rechnung-Pflicht 2025/2026 — der vollständige Stichtage-Plan.
Wer ist betroffen?
Alle deutschen Unternehmen, die B2B-Geschäfte machen. Das umfasst:
- Klassische Mittelständler aller Branchen
- Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure)
- Handwerksbetriebe mit B2B-Anteil
- Vereine, die Rechnungen an Mitglieder oder Sponsoren stellen
- Kleinunternehmer nach § 19 UStG (mit Übergangsfristen, siehe unten)
Nicht betroffen sind reine B2C-Geschäfte (Rechnungen an Privat-Kunden). Aber: ein Friseur, der gelegentlich eine Rechnung an ein Unternehmen stellt, fällt unter die Regelung – sobald der Empfänger ein Unternehmen ist.
Was Kleinunternehmer beachten müssen
Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit Umsatz unter 22.000 € sind nicht von der Empfangs-Pflicht ausgenommen – auch sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gilt: alle Kleinunternehmer fallen unter die Versand-Pflicht ab 01.01.2028.
Was passiert, wenn ich nicht umstelle?
Risiko 1 — Steuerlich nicht abzugsfähig
Eine Rechnung, die nicht der gesetzlichen Form entspricht, ist vorsteuer-rechtlich problematisch. Ihr Geschäfts-Partner kann die Rechnung beim Finanzamt nicht als Vorsteuer-Abzug geltend machen. Im schlimmsten Fall verlangt er die Rechnung neu – als E-Rechnung.
Risiko 2 — Kunden lehnen Papier-/PDF-Rechnungen ab
In der Übergangs-Phase 2025–2026 dürfen Sie noch Papier-/PDF-Rechnungen verschicken – mit Zustimmung des Empfängers. Viele Großkunden werden diese Zustimmung verweigern, weil ihre Buchhaltungs-Software auf E-Rechnungs-Verarbeitung umgestellt ist.
Risiko 3 — Bußgeld nach Übergangs-Phase
Nach Ablauf der Übergangs-Fristen (01.01.2027/2028) drohen finanzbehördliche Sanktionen. Auch wenn die genaue Höhe noch nicht festgesetzt ist, müssen Sie davon ausgehen.
Kostenloses Tool
Drei Fragen genügen: Der E-Rechnung-Pflicht-Check zeigt sofort, welche Pflichten ab wann für Sie gelten – ohne Anmeldung.
So gehen wir das an
Sie wollen die E-Rechnung sauber aufsetzen – vom Empfangs-Postfach bis zur GoBD-konformen Archivierung? Wir prüfen Ihren Status, empfehlen Format und Software und kalkulieren die Förderung. Mehr dazu auf unserer Seite zur E-Rechnung-Umstellung.