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Ratgeber · E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung? – verständlich erklärt

Lesezeit ca. 8 Min. · Aktualisiert Juni 2026 · von Martin Hofmann

Kurz erklärt

Eine E-Rechnung ist eine strukturierte digitale Rechnung im XML-Format nach der Norm EN 16931 – maschinell verarbeitbar. Ein PDF ist keine E-Rechnung, auch nicht ein per E-Mail verschicktes PDF. Pflicht-Formate in Deutschland: XRechnung (rein-XML) und ZUGFeRD (Hybrid PDF + XML). Empfangs-Pflicht für B2B-Rechnungen seit 01.01.2025, Versand-Pflicht ab 01.01.2027 für Unternehmen über 800.000 € Umsatz, alle anderen ab 01.01.2028.
Belege, Steuerformulare und Taschenrechner auf einem Schreibtisch – klassische Rechnungsbearbeitung auf Papier

Drei Verwirrungs-Punkte vorab

Verwirrung 1 — „Ich schicke doch schon Rechnungen per E-Mail als PDF, das ist eine E-Rechnung."

Nein. Ein per E-Mail verschicktes PDF ist eine digitale Rechnung, aber keine E-Rechnung im juristischen Sinne. Eine E-Rechnung muss maschinell verarbeitbare strukturierte Daten enthalten – typisch XML nach der EU-Norm EN 16931.

Ein PDF ist für Menschen lesbar, aber nicht für Maschinen strukturiert. Eine E-Rechnung ist umgekehrt: für Maschinen strukturiert, mit optionalem für-Menschen-lesbarem Anhang.

Verwirrung 2 — „E-Rechnung ist dasselbe wie XRechnung."

Nicht ganz. XRechnung ist ein E-Rechnungs-Format. Es gibt mehrere:

  • XRechnung — reines XML, Standard im öffentlichen Sektor (B2G), seit 2020 Pflicht für Behörden-Rechnungen
  • ZUGFeRD — Hybrid-Format: PDF mit eingebetteter XML-Datei
  • Peppol BIS Billing 3.0 — internationaler europäischer Standard (basiert auf EN 16931)

Alle drei erfüllen die EU-Norm und sind in Deutschland als E-Rechnung anerkannt.

Verwirrung 3 — „E-Rechnung ist nur für Behörden-Aufträge relevant."

Falsch. Diese Aussage galt bis Ende 2024. Seit dem 01.01.2025 muss jedes deutsche Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – auch im B2B-Bereich. Die Versand-Pflicht wird gestaffelt eingeführt (siehe unten).

Die juristische Definition

Eine E-Rechnung ist nach § 14 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz, geändert durch das Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024):

„Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm EN 16931 und den dort genannten Bedingungen entsprechen."

Drei juristische Kern-Anforderungen:

  1. Strukturiertes elektronisches Format → XML, nicht PDF
  2. EU-Norm EN 16931 → standardisierter Inhalts-Aufbau
  3. Elektronische Verarbeitung möglich → Software kann die Daten direkt einlesen

Definition

E-Rechnung

Eine strukturierte digitale Rechnung im XML-Format nach der Norm EN 16931, die maschinell und automatisiert verarbeitet werden kann. Rechnungsempfänger, Positionen, Steuersätze und Beträge liegen in einem festen Format vor – so kann eine Buchhaltungs-Software sie direkt auslesen und buchen. Drei Formate erfüllen die Norm: XRechnung (reines XML), ZUGFeRD (Hybrid aus PDF + XML) und Peppol BIS 3.0 (EU-weites Austausch-Format).

Wie sieht eine E-Rechnung aus?

Eine XRechnung ist eine XML-Datei. Ein Auszug sieht etwa so aus:

<ubl:Invoice xmlns:ubl="urn:oasis:names:specification:ubl:schema:xsd:Invoice-2">
  <cbc:CustomizationID>urn:cen.eu:en16931:2017#compliant#urn:xoev-de:kosit:standard:xrechnung_2.3</cbc:CustomizationID>
  <cbc:ID>RE-2026-00123</cbc:ID>
  <cbc:IssueDate>2026-05-13</cbc:IssueDate>
  <cbc:DueDate>2026-06-12</cbc:DueDate>
  <cbc:InvoiceTypeCode>380</cbc:InvoiceTypeCode>
  <cac:AccountingSupplierParty>
    <cac:Party>
      <cac:PartyName>
        <cbc:Name>Beispiel GmbH</cbc:Name>
      </cac:PartyName>
    </cac:Party>
  </cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:InvoiceLine>
    <cbc:ID>1</cbc:ID>
    <cbc:InvoicedQuantity unitCode="HUR">10</cbc:InvoicedQuantity>
    <cbc:LineExtensionAmount currencyID="EUR">1250.00</cbc:LineExtensionAmount>
    <cac:Item>
      <cbc:Name>Beratungs-Leistung</cbc:Name>
    </cac:Item>
  </cac:InvoiceLine>
</ubl:Invoice>

Für Menschen schwer lesbar – für Buchhaltungs-Software direkt nutzbar. Das ist der Sinn.

Bei ZUGFeRD sieht das anders aus. ZUGFeRD ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Sie sehen ein normales PDF – Ihre Buchhaltungs-Software liest die XML im Hintergrund. Vorteil: optisch für Menschen lesbar, technisch für Maschinen verarbeitbar.

Die drei zentralen E-Rechnungs-Formate

FormatAufbauHauptanwendungPflicht für
XRechnungreines XMLB2G (Behörden), DACH-RegionBehörden-Rechnungen über 1.000 € seit 27.11.2020
ZUGFeRDPDF + eingebettete XMLB2B in Deutschland, Übergangs-Formataktuell von vielen B2B-Unternehmen genutzt
Peppol BIS 3.0XML im Peppol-NetzwerkEU-grenzüberschreitendEU-weite Anwendung wachsend

Mehr Details: XRechnung vs ZUGFeRD vs Peppol — Vergleich.

Die Pflicht-Stichtage in Deutschland

Die E-Rechnungs-Pflicht kommt gestaffelt. Diese Stichtage sollten Sie kennen:

  1. 27.11.2020

    Lieferanten an Bundesbehörden

    E-Rechnungs-Pflicht für Behörden-Aufträge über 1.000 € – Format XRechnung.

  2. 01.01.2025

    Alle B2B-Unternehmen

    Empfangs-Pflicht für E-Rechnungen – jedes Unternehmen muss empfangen können.

  3. 01.01.2027

    Umsatz > 800.000 € (Vorjahr)

    Versand-Pflicht für alle B2B-Rechnungen.

  4. 01.01.2028

    Alle übrigen Unternehmen

    Versand-Pflicht – auch für Kleinunternehmer im B2B-Geschäft.

Zwischen 01.01.2025 und 31.12.2026 gilt eine Übergangs-Phase: Der Versand von Papier-/PDF-Rechnungen bleibt erlaubt, aber nur mit Zustimmung des Empfängers. Details: E-Rechnung-Pflicht 2025/2026 — der vollständige Stichtage-Plan.

Wer ist betroffen?

Alle deutschen Unternehmen, die B2B-Geschäfte machen. Das umfasst:

  • Klassische Mittelständler aller Branchen
  • Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure)
  • Handwerksbetriebe mit B2B-Anteil
  • Vereine, die Rechnungen an Mitglieder oder Sponsoren stellen
  • Kleinunternehmer nach § 19 UStG (mit Übergangsfristen, siehe unten)

Nicht betroffen sind reine B2C-Geschäfte (Rechnungen an Privat-Kunden). Aber: ein Friseur, der gelegentlich eine Rechnung an ein Unternehmen stellt, fällt unter die Regelung – sobald der Empfänger ein Unternehmen ist.

Was Kleinunternehmer beachten müssen

Kleinunternehmer (§ 19 UStG) mit Umsatz unter 22.000 € sind nicht von der Empfangs-Pflicht ausgenommen – auch sie müssen E-Rechnungen empfangen können. Für den Versand gilt: alle Kleinunternehmer fallen unter die Versand-Pflicht ab 01.01.2028.

Was passiert, wenn ich nicht umstelle?

Risiko 1 — Steuerlich nicht abzugsfähig

Eine Rechnung, die nicht der gesetzlichen Form entspricht, ist vorsteuer-rechtlich problematisch. Ihr Geschäfts-Partner kann die Rechnung beim Finanzamt nicht als Vorsteuer-Abzug geltend machen. Im schlimmsten Fall verlangt er die Rechnung neu – als E-Rechnung.

Risiko 2 — Kunden lehnen Papier-/PDF-Rechnungen ab

In der Übergangs-Phase 2025–2026 dürfen Sie noch Papier-/PDF-Rechnungen verschicken – mit Zustimmung des Empfängers. Viele Großkunden werden diese Zustimmung verweigern, weil ihre Buchhaltungs-Software auf E-Rechnungs-Verarbeitung umgestellt ist.

Risiko 3 — Bußgeld nach Übergangs-Phase

Nach Ablauf der Übergangs-Fristen (01.01.2027/2028) drohen finanzbehördliche Sanktionen. Auch wenn die genaue Höhe noch nicht festgesetzt ist, müssen Sie davon ausgehen.

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So gehen wir das an

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FAQ

Häufige Fragen

Ist ein gescanntes Papier-Dokument als PDF eine E-Rechnung?
Nein. Es ist ein digitales Bild einer Papier-Rechnung – ohne strukturierte Daten.
Genügt ein PDF, das von der Buchhaltungs-Software erzeugt wurde?
Nein. Auch maschinell erzeugte PDFs ohne eingebettete XML sind keine E-Rechnungen. Sie brauchen entweder reines XML (XRechnung) oder PDF mit XML (ZUGFeRD).
Was ist EDI?
EDI (Electronic Data Interchange) ist ein älterer Standard für elektronische Geschäfts-Dokumente, der z.B. in Automotive- und Handel-Branchen verbreitet ist. EDI-Rechnungen sind unter bestimmten Bedingungen auch nach 2025 zulässig – aber komplexer in der Umstellung. Die meisten KMU wählen XRechnung oder ZUGFeRD.
Reicht es, wenn ich E-Rechnungen empfangen kann?
Bis 31.12.2026 ja, danach nein. Die Versand-Pflicht beginnt 01.01.2027 (Umsatz über 800.000 €) bzw. 01.01.2028 (alle anderen).
Brauche ich neue Software dafür?
Wahrscheinlich. Klassische Buchhaltungs- und ERP-Systeme der letzten Generation können E-Rechnungen verarbeiten – entweder direkt (DATEV, sevdesk, lexoffice, candis, neue ERP-Versionen) oder mit Add-Ons.
Was ist mit DATEV?
DATEV hat seine Software auf E-Rechnung umgestellt. Empfangs- und Versand-Funktionen sind seit 2024 verfügbar.
Wie aufbewahren?
Wie alle Rechnungen: 10 Jahre revisionssicher nach GoBD. Das XML-File ist das Original. Eine PDF-Vorschau allein reicht nicht – Sie müssen die strukturierte XML-Datei archivieren.
Wie unterscheide ich, ob eine eingehende Rechnung XRechnung oder ZUGFeRD ist?
XRechnung kommt als reine .xml-Datei (oder eingebettet in eine E-Mail-Anlage). ZUGFeRD kommt als .pdf-Datei – mit eingebetteter XML, die Sie nur sehen, wenn Ihre Software das auswertet.
Wer ist mein Ansprechpartner bei z1Digital?
Stefan Lausch (Geschäftsführer) begleitet die E-Rechnung-Umstellung persönlich.

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